Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 30.08.2022

§ 1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung.



§ 2 Art und Umfang der Leistung
  • 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vertraglich vereinbarten Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Auftragsänderungen und Auftragserweiterungen haben in schriftlicher Form Gültigkeit.
  • 2. Die Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot bzw. einen Auftrag unterzeichnet hat. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat.


§ 3. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.



§ 4. Reinigungsmittel und Geräte

Der Auftragnehmer stellt (nach Wunsch) die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.



§ 5. Gewährleistung/Auftragserfüllung
  • 1. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
  • 2. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet.
  • 3. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
  • 4. Stellt der Auftraggeber binnen der oben genannten Frist einen Mangel fest, der nicht zu beseitigen ist, kann dem Auftraggeber eine Minderung gewährt werden.
  • 5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gewährt werden. Bei einmaligen Leistungen ist eine Entschädigung auf die Höhe des vereinbarten Dienstleistungslohns begrenzt, bei regelmäßigen Leistungen auf zwei Monatsbeträge.


§ 6. Ausführung durch andere Unternehmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, aus organisatorischen oder gesetzlichen Gründen an den Auftraggeber überlassene Reinigungskräfte auszutauschen und fachlich gleichwertige Reinigungskräfte zu überlassen, die Einsatzzeiten können dabei variieren, werden aber mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftragnehmer wird ganz oder zeitweise von seiner Leistungspflicht befreit, wenn die Überlassung von Reinigungspersonal durch Umstände, die nicht durch den Auftragnehmer schuldhaft verursacht wurden, dauernd oder zeitweise unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Zusätzliche außergewöhnlichen Umstände sind insbesondere aber nicht abschließend Arbeitskampfmaßnahmen, gleich, ob im Unternehmen des Auftraggebers oder des Auftragnehmers, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen u. ä. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer in den genannten Fällen berechtigt, von dem Reinigungsvertrag zurückzutreten.



§ 7. Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Des Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen.



§ 8. Zahlungsbedingungen.

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt der Auftragnehmer seine Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung. Bei einer Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen berechnet.



§ 9. Preise

Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändern sich während der Vertragsdauer tarifliche, gesetzliche, steuerliche- oder sozialversicherungsrechtliche Gegebenheiten oder gibt es Personalengpässe, werden die Preise entsprechend angepasst.



§ 10. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.



§ 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.